Nach der europäischen Richtlinie werden Personen geschützt, die Verstöße gegen das Unionsrecht in bestimmten
Bereichen melden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen einen Meldeweg einrichten, auf dem Mitarbeiter die Miss-Stände sicher melden können.
- Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen erst am 17. Dezember 2023 eine
Meldestelle eingerichtet haben.
Mögliche Meldewege:
- telefonisch
- schriftlich (Mail/Brief)
- persönlich oder über ein
Whistleblowing-Portals
Es muss klar sein, an wen die Meldung gerichtet ist, wer Zugriff auf diese hat, wie mit Rückfragen verfahren wird und innerhalb welcher
Frist eine Rückmeldung erfolgen sollte.
Meldungen müssen anonym sein:
- Das Unternehmeen muss eine Person oder Dienststelle benennen, die zuständig ist, Meldungen entgegen zu nehmen und Folgemaßnahmen in die
Wege zu leiten.
- die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten Folgemaßnahmen ergreifen und Hinweisgeber Rückmeldung geben.
- über das Verfahren muss transparent informiert werden.
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Nach der Whistleblower-Richtlinie hat Meldung an den internen Kanal Vorrang vor der Meldung an zuständige nationale Behörde,
beispielsweise die Staatsanwaltschaft.
Wovor wird der Whistleblower geschützt:
- Kündigung
- Versagung einer Beförderung
- Gehaltskürzung
- Mobbing
- Diskriminierung
- Schädigung in den sozialen Medien
- Entzug einer Lizenz oder Genehmigung
- Negative Leistungsbeurteilung.