Wer ist betroffen?

 

Nach der europäischen Richtlinie werden Personen geschützt, die Verstöße gegen das Unionsrecht in bestimmten Bereichen melden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen einen Meldeweg einrichten, auf dem Mitarbeiter die Miss-Stände sicher melden können.

  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist: Sie müssen erst am 17. Dezember 2023 eine Meldestelle eingerichtet haben.

 

Mögliche Meldewege:

 

  • telefonisch
     
  • schriftlich (Mail/Brief)
     
  • persönlich oder über ein Whistleblowing-Portals

 

Es muss klar sein, an wen die Meldung gerichtet ist, wer Zugriff auf diese hat, wie mit Rückfragen verfahren wird und innerhalb welcher Frist eine Rückmeldung erfolgen sollte.

 

Meldungen müssen anonym sein:

 

  • Das Unternehmeen muss eine Person oder Dienststelle benennen, die zuständig ist, Meldungen entgegen zu nehmen und Folgemaßnahmen in die Wege zu leiten.
     
  • die Meldestelle muss innerhalb von drei Monaten Folgemaßnahmen ergreifen und Hinweisgeber Rückmeldung geben.
     
  • über das Verfahren muss transparent informiert werden.

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Um welche Tatbestände geht es?

 

  • öffentliches Auftragswesen
     
  • Finanzdienstleistungen
     
  • Bekämpfung der Geldwäsche
     
  • Terrorismusfinanzierung
     
  • Produktsicherheit
     
  • Verkehrssicherheit
     
  • Umweltschutz
     
  • kerntechnische Sicherheit
     
  • öffentliche Gesundheit
     
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
     
  • Tiergesundheit und Tierschutz
     
  • Verbraucherschutz
     
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
     
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
     
  • Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU
     
  • Verstöße zulasten der finanziellen Interessen der EU
     
  • Körperschaftsteuer-Vorschriften
     
  • gegen Regelungen gerichtete Verstöße, die darauf abzielen sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsrechts zuwiderläuft

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Wie ist der Ablauf und wie wird der Whistleblower geschützt?

 

Nach der Whistleblower-Richtlinie hat Meldung an den internen Kanal Vorrang vor der Meldung an zuständige nationale Behörde, beispielsweise die Staatsanwaltschaft.

 

Wovor wird der Whistleblower geschützt:

 

  • Kündigung
     
  • Versagung einer Beförderung
     
  • Gehaltskürzung
     
  • Mobbing
     
  • Diskriminierung
     
  • Schädigung in den sozialen Medien
     
  • Entzug einer Lizenz oder Genehmigung
     
  • Negative Leistungsbeurteilung.

  Anwendungsbereiche

DSGVO - BDSG - LDSG