Warum extern viele Vorteile hat

     

Der externe Datenschutzbeauftragte,

  • ist der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde bekannt

  • kennt die Vorgehensweise der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde

  • wird als vertrauenswürdiger Sachverständiger und Gutachter anerkannt

  • ist bei Kontrollen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet

  • er ist zertifiziert und unterliegt der Überwachung durch den TÜV oder DEGRA

  • Aufträge die  Konformität erfordern, sind keine Problematik

  • ist in Kenntnis was seitens der DSGVO international zu tun ist

  • haftet bei vorsätzlichen Verfehlungen im Datenschutz

  • hat Versicherungsschutz im Bereich Datenschutz

  • Als Verbandsmitglied, hat er Zugriff auf Informationen und Ressourcen

  • hat keinen gesetzlichen Kündigungsschutz

  • kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • zusätzlicher Vertreter für Unabkömmlichkeit, Urlaubs- und Krankheitszeiten

  • kein erheblicher Schulungsaufwand des Beauftragten und seines Vertreters

  • muss nicht freigestellt werden für Fort und Weiterbildungen

  • erzeugt keinen regelmäßigen Fort- und Weiterbildungskosten

  • erzeugt keinen Aufwand für Bücher oder Fachliteratur

  • verursacht keine erhebliche Bindung von internen Ressourcen

  • hat Vergleichserfahrung aus anderen Firmen und Konzernen

  • wird von Dritten als unparteiisch angesehen

  • hat gleichzeitige Kenntnis von Recht, IT und Organisation

  • hat eine juristische Grundausbildung

  • hat eine Informatik Grundausbildung

  • hat eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung

  • hat eine neutrale Stellung in der Belegschaft

  • hat keine Interessenkollision im Unternehmen

DSGVO - BDSG - LDSG