ist der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde bekannt
kennt die Vorgehensweise der Landesdatenschutzaufsichtsbehörde
wird als vertrauenswürdiger Sachverständiger und Gutachter anerkannt
ist bei Kontrollen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet
er ist zertifiziert und unterliegt der Überwachung durch den TÜV oder DEGRA
Aufträge die Konformität erfordern, sind keine Problematik
ist in Kenntnis was seitens der DSGVO international zu tun ist
haftet bei vorsätzlichen Verfehlungen im Datenschutz
hat Versicherungsschutz im Bereich Datenschutz
Als Verbandsmitglied, hat er Zugriff auf Informationen und Ressourcen
hat keinen gesetzlichen Kündigungsschutz
kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
zusätzlicher Vertreter für Unabkömmlichkeit, Urlaubs- und Krankheitszeiten
kein erheblicher Schulungsaufwand des Beauftragten und seines Vertreters
muss nicht freigestellt werden für Fort und Weiterbildungen
erzeugt keinen regelmäßigen Fort- und Weiterbildungskosten
erzeugt keinen Aufwand für Bücher oder Fachliteratur
verursacht keine erhebliche Bindung von internen Ressourcen
hat Vergleichserfahrung aus anderen Firmen und Konzernen
wird von Dritten als unparteiisch angesehen
hat gleichzeitige Kenntnis von Recht, IT und Organisation
hat eine juristische Grundausbildung
hat eine Informatik Grundausbildung
hat eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung
hat eine neutrale Stellung in der Belegschaft
hat keine Interessenkollision im Unternehmen