Zielgruppe:
Datenschutzbeauftragte ohne juristische Fachausbildung aber mit Vorkenntnissen in den einschlägigen Gesetzestexten des Datenschutzrechts (BDSG, TMG, TKG, StGB, UWG,…).
Ziele:
- Verständnis für die Sprache des Gesetzes und der Juristen
- Verständnis für die Methodik von Juristen entwickeln
- Finden der „richtigen“ Gesetze und deren Inhalte
- Juristischer Dreiklang
- Aufbau von Rechtsnormen
- Rechtsfolgen und Beweislast
- Erarbeitung und Verständnis der theoretischen Grundlagen