DSGVO

 

Die DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-Verordnung, die mitunter die Verarbeitung persb. Daten durch öffentliche Stellen und Unternehmen vereinheitlicht. Sie dient dem Schutz persb. Daten und der Gewährleistung eines freien Datenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes.

 

Wer, wie, was, ...wieso, weshalb, warum?

 

 

Die DS-GVO ist in allen EU Mitgliedstaaten der Union seit dem 25. 05.2018 anzuwenden. Die einzelnen Staaten können Rechtsvorschriften erlassen, um das Recht auf den Schutz persb.  Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.

 

Für Rechtsvorschriften dieser Art, ist die DS-GVO bereits seit Inkrafttreten im Mai 2016 maßgeblich. Darüber hinaus sind abschwächende oder verstärkte nationale Regeln nicht erlaubt, mit Ausnahme bestimmter Öffnungsklauseln.

 

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt zeitgleich mit der DS-GVO und regelt den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im nichtöffentlichen Bereich. 

 

Das BDSG gilt,

 

  • im öffentlichen Bereich, außer die Verarbeitung persb. Daten durch die Bundesländer zu regeln ist. Zum öffentlichen Bereich zählen zudem unabhängig von der Rechtsform alle Stellen des Bundes oder der Bundesländer sowie private Vereinigungen, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, außer Wettbewerbs-Unternehmen der öffentlichen Hand. 
  • im nichtöffentlichen Bereich. Dort gilt das BDSG, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat oder wenn eine Verarbeitung außerhalb der EU unter die DS-GVO fällt.

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