Die DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine EU-Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen vereinheitlicht. Sie dient dem Schutz personenbezogener Daten und der Gewährleistung eines freien Datenverkehrs innerhalb des EU-Binnenmarktes. Sie ist auch unter der englischsprachigen Bezeichnung GDPR (General Data Protection Regulation) bekannt.
Die DS-GVO ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Die einzelnen Staaten können Rechts-vorschriften erlassen, um das Recht
auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Infor-mationsfreiheit in Einklang zu bringen. Für Rechtsvorschriften dieser Art ist die DS-GVO bereits seit
Inkrafttreten im Mai 2016 maßgeblich. Darüber hinaus sind abschwächende oder verstärkte nationale Regelungen nicht erlaubt, mit Ausnahme von bestimmten Öffnungsklauseln.
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt zeitgleich mit der DS-GVO seit dem 25.05.2018 und regelt den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im nichtöffentlichen Bereich durch 85 Paragraphen. Das BDSG gilt,
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